Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1209
BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68 (https://dejure.org/1968,1209)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1968 - VI B 16.68 (https://dejure.org/1968,1209)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1968 - VI B 16.68 (https://dejure.org/1968,1209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versorgungsansprüche eines Beamten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Dabei kann offenbleiben, ob die Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in einer § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Form (vgl. dazu BVerwGE 13, 90) bezeichnet hat.
  • BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Dazu bedarf es bei der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch Unterlassen von Zeugenvernehmungen der Angabe der Zeugen, die das Berufungsgericht hätte anhören müssen, sowie der substantiierten Anführung der Tatsachen, die in ihr Wissen gestellt werden, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3] und vom 22. Januar 1968 - BVerwG VI B 16.67 -).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (zuerst in BVerwGE 5, 86) entschieden, daß dem vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten Personenkreis Rechte nach diesem Gesetz nur nach Maßgabe der bis zum 8. Mai 1945 erworbenen Rechte und Anwartschaften zustehen.
  • BVerwG, 29.08.1967 - VI B 32.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Ebenso bedarf es keiner näheren Erörterungen, ob es hierauf nach der für die Beurteilung des Vorliegens eines Aufklärungsmangels maßgebenden materiell-rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 29. August 1967 - BVerwG VI B 32.66 -) überhaupt ankam.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 75.65

    Recht der früheren Berufssoldaten - Wirksamkeit der Beförderung eines in

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Soweit es im vorliegenden Fall um die Anwendung des früheren Wehrrechts geht, sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO schon deshalb nicht gegeben, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 - und Beschluß vom 22. August 1967 - BVerwG VI B 44.66 - jeweils mit weiteren Nachweisen) das frühere Wehrrecht weder zum Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO noch zu dem gemäß § 127 BRRG revisiblen Beamtenrecht gehört.
  • BVerwG, 22.01.1968 - VI B 16.67

    Rechtsstellung ehemaliger Schüler von fliegertechnischen Vorschulen - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Dazu bedarf es bei der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch Unterlassen von Zeugenvernehmungen der Angabe der Zeugen, die das Berufungsgericht hätte anhören müssen, sowie der substantiierten Anführung der Tatsachen, die in ihr Wissen gestellt werden, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3] und vom 22. Januar 1968 - BVerwG VI B 16.67 -).
  • BVerwG, 22.08.1967 - VI B 44.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
    Soweit es im vorliegenden Fall um die Anwendung des früheren Wehrrechts geht, sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO schon deshalb nicht gegeben, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 - und Beschluß vom 22. August 1967 - BVerwG VI B 44.66 - jeweils mit weiteren Nachweisen) das frühere Wehrrecht weder zum Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO noch zu dem gemäß § 127 BRRG revisiblen Beamtenrecht gehört.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 102.78

    Versorgungsrechtliche Rechtsstellung der Kriegsoffizieranwärter der früheren

    Die hiernach maßgebliche Frage, ob sich auch der Rechtsstand dieser Offizieranwärter in dem gekennzeichneten Sinne derart auf ein (Kriegs-)Offizierverhaltnis verändert hat, daß die Zuordnung dieser Offizieranwärter zu den Kriegsoffizieren im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 geboten erscheint, hat das Berufungsgericht in Anwendung und Auslegung des früheren, irrevisiblen (vgl. u.a.Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 75.65 -, Beschlüsse vom 22. August 1967 - BVerwG 6 B 44.66 - undvom 14. Oktober 1968 - BVerwG 6 B 16.68 -, Urteil vom 12. Mai 1969 - BVerwG 6 C 29.66 - [RiA 1969, 192], Beschluß vom 20. Januar 1972 - BVerwG 6 B 35.71 - [RiA 1972, 78], Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - undBeschluß vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 -) Wehrrechts bejaht.
  • BVerwG, 12.05.1969 - VI C 29.66

    Rechtsstand der zu Fahnenjunkern ernannten Berufsunteroffiziere des Heeres -

    Soweit das Berufungsgericht das frühere Wehrrecht ausgelegt und angewendet hat, ist das Revisionsgericht hieran gebunden (vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 - und Beschlüsse vom 22. August 1967 - BVerwG VI B 44.66 - und vom 14. Oktober 1968 - BVerwG VI B 16.68 -).
  • BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision

    Dazu bedarf es bei der hier erhobenen Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht der Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie der substantiierten Anführung der Tatsachen, die durch das Beweismittel belegt werden sollten, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3] und vom 14. Oktober 1968 - BVerwG VI B 16.68 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht